Die Kosten
Im Rahmen der Erstuntersuchung erläutern wir die in Frage kommenden Therapieformen und stimmen diese mit Ihnen ab.
Vor Eingriffen und komplexen diagnostischen Maßnahmen werden wir Sie zuvor über die entstehenden Kosten bestmöglich aufklären.
Die erbrachten tierärztlichen Leistungen rechnen wir üblicherweise direkt nach der Behandlung ab.
Wir bieten Ihnen Bar- und EC-Kartenzahlung an. Unsere Leistungs- und Arzneimittelpreise werden durch eine detaillierte Rechnung für Sie transparent.
Stellen Sie Fragen zur Rechnungsstellung gern jederzeit!
Bei kostenintensiven Behandlungen kann die Erstellung eines Ratenplanes mit unseren Mitarbeitern abgestimmt werden.
Honorierung unserer Leistungen
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28.Juli 1999 (BGBI.IS 1691 ff)
unter Berücksichtigung der 1. Verordnung zur Änderung der GOT vom 27. April 2005 (BGBI.IS.1160)
sowie der 2. Verordnung zur Änderung der GOT vom 30. Juni 2008 (BGBI.IS.1105ff).
Diese kann auf Wunsch jederzeit in unserer Praxis eingesehen werden.
Sehen Sie hierzu auch: Gebühren bei der Bundestierärztekammer

Es ist vorgeschrieben, für Behandlungen und Beratungen den ein- bis dreifachen Satz zu berechnen.
Je nach Komplexität des Falles berechnen wir den 1,16 bis 1,2 Satz.
Medikamente werden grundsätzlich nach der geltenden Arzneimittel-Preis-Verordnung abgerechnet.



